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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
WUPNET | IT-Lösungen, Rafael Wyrwol

1. Geltung und Verbindlichkeit

1.1. Lieferungen von Hard- und Software sowie Serviceleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Kauf- und Serviceverträge und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Verträge.

1.2. Serviceleistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere Installationen, Implementationen, Konfigurationen, Support, Consulting und Schulungen.

1.3. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Herrn Rafael Wyrwol von der Firma WUPNET | IT-Lösungen (im Folgenden WUPNET) schriftlich bestätigt wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Serviceleistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt.

1.4. Fix vereinbarte Termine für Installationen oder sonstige Serviceleistungen sind für den Kunden verbindlich. Storniert oder kündigt der Kunde einen vereinbarten Termin oder einen Auftrag, ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung einschließlich Auslagen zu entrichten, mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen von WUPNET. WUPNET ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Angebot eines neuen Termins oder Auftrags anzunehmen.

2. Angebot und Preis

2.1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von WUPNET schriftlich bestätigt sind. Ergänzungen und Änderungen bedürfen gleichfalls schriftlicher Bestätigung.

2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen WUPNET herleiten kann.

2.3. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von WUPNET und zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es wird gemäß der am Liefertermin bzw. gemäß der zum Leistungstermin gültigen Preise abgerechnet.

2.4. Kosten für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

3. Lieferumfang und Lieferzeit

3.1. Angegebene Lieferfristen/-termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von WUPNET. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch WUPNET und verlängern sich vorbehaltlich aller Anbieterrechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.

3.2. WUPNET ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie zur entsprechenden Verrechnung jederzeit berechtigt. Vertraglich vereinbarte Lieferfristen/-termine für die gesamte Lieferung nach Maßgabe von Ziff. 3.1. bleiben hiervon unberührt.

3.3. WUPNET gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihr schriftlich eine Nachfrist von mindestens 12 Wochen gesetzt hat. Im Fall des Verzugs hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 9.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferungsempfängers/Kunden. Die Gefahr geht, sobald die Verkaufs- und Liefergegenstände das Lager von WUPNET verlassen, auf den Lieferungsempfänger/Kunden über. Dies gilt spätestens ab Übergabe der Verkaufs- und Liefergegenstände an die den Transport ausführende Person, einen Spediteur oder Frachtführer. Gleiches gilt, wenn der Versand durch eigenes Personal von WUPNET erfolgt.

4.2. Wird der Versand ohne Verschulden von WUPNET verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

4.3. Verkaufs- und Liefergegenstände werden ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Kunden verpackt und transportversichert.

5. Serviceleistungen

5.1. Serviceleistungen erfolgen auf der Grundlage des jeweiligen Servicevertrages oder aber auf Basis des jeweiligen Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.

5.2. Weisungsrechte des Kunden hinsichtlich der Durchführung der Serviceleistungen bestehen nicht. WUPNET wird diese mit dem Kunden abstimmen. Die Auswahl und Einteilung der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter obliegt WUPNET. Dies betrifft insbesondere die Anordnung von Arbeitszeit und Überstunden, die Festlegung von Urlaub und die Überwachung der Arbeitsabläufe. Die Mitarbeiter von WUPNET treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht, wenn sie bei diesem vor Ort tätig werden.

5.3. Soweit die von WUPNET erbrachten Serviceleistungen abnahmefähig sind, gelten diese mit deren Beendigung und schriftlicher Beendigungsanzeige seitens WUPNET als abgenommen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Serviceleistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen ordnungsgemäß, rechtzeitig und für WUPNET kostenlos erbracht werden.

6.2. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere:
a) Vor Beginn der Serviceleistung einen oder mehrere verantwortliche/entscheidungsbefugte Ansprechpartner zu benennen, die den Mitarbeitern von WUPNET zur Verfügung stehen und ermächtigt sind, für den Kunden bindende Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen notwendig sind.
b) Den Mitarbeitern von WUPNET auf Anforderung jederzeit Zugang zu sämtlichen für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen.
c) Die Mitarbeiter von WUPNET rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen und über alle zur Durchführung der Serviceleistungen notwendigen technischen Daten und Tatsachen (insbesondere hinsichtlich Hard- und Software) zu informieren.
d) Den Mitarbeitern von WUPNET die für die Durchführung der Serviceleistungen notwendige technische Infrastruktur, insbesondere auch Hardware- und Software-Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
e) Eine Sicherungskopie über die gespeicherten Daten zur Sicherung und zum Rückgriff auch bei auftragsbedingten Systemausfällen, Schäden in aufgezeichneten Daten oder Dateiverlusten, zu erstellen.

6.3. Soweit WUPNET die Serviceleistungen nach Anweisung des Kunden bei einem Dritten erbringen soll, stellt der Kunde sicher, dass der Dritte die Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 6.1. und 6.2. erfüllt

7. Höhere Gewalt

7.1. Von WUPNET nicht verursachte Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die WUPNET die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von WUPNET eintreten, sind von WUPNET auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen WUPNET, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder wegen Verzögerung der Leistung.

8. Gewährleistung

Soweit aufgrund der nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung Gewährleistungsvorschriften Anwendung finden, gelten folgende Bestimmungen:

8.1. WUPNET gewährleistet, dass die gelieferte Hard- bzw. Software frei von Herstellungs- und sonstigen erheblichen den Gebrauch beeinträchtigenden Mängeln ist Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Verkaufs- und Liefergegenstände. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist die vertragsgemäße Verwendung der Verkaufs- und Liefergegenstände.

8.2. Auftretende Mängel teilt der Kunde WUPNET umgehend mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Verkaufs- und Liefergegenstände auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese WUPNET unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind WUPNET unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist der schriftlich dokumentierte Eingang bei WUPNET maßgeblich. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Verkaufs-/Liefergegenstand als genehmigt.

8.3. Übernommene Serviceleistungen wird WUPNET mit der erforderlichen Sorgfalt und nach Maßgabe der vom Kunden übermittelten technischen Daten durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen. Die Gewährleistungsfrist für Serviceleistungen beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.4. WUPNET übernimmt keine Gewähr für Serviceleistungen, die auf unrichtigen technischen Angaben des Kunden oder Dritter (insbesondere zu Hard- und Software) oder auf Fehlern der Hard- und/oder Software beruhen, welche nicht von WUPNET geliefert wurden. WUPNET steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung und Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritte oder unübliche Betriebsbedingungen beim Kunden oder bei einem Dritten zurückzuführen sind.

8.5. Ändert oder erweitert der Kunde eigenmächtig Programme oder Programmteile oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, entfällt die Gewährleistung.

8.6. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von WUPNET durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Mehrfache Versuche der Nacherfüllung sind zulässig. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen oder unzumutbar oder wird sie von WUPNET verweigert, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Soweit darüber hinaus sonstige Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 9.

8.7. Auf Verlangen des Kunden kann WUPNET die Mängelbeseitigung an einem vom Kunden bestimmten Ort vornehmen. In diesem Fall hat der Kunde WUPNET die Reisezeit und Reisekosten zu ihren Standardsätzen zu vergüten.

8.8. Gewährleistungsansprüche gegen WUPNET stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

9. Haftung

9.1. WUPNET haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WUPNET nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

9.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WUPNET, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gehaftet wird.

9.5. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

9.6. Der Kunde verpflichtet sich, WUPNET gegenüber schriftlich eine geeignete, die einschlägigen Risiken abdeckende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachzuweisen.

10. Zahlungen

10.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen tritt Verzug ein.

10.2. WUPNET ist berechtigt, auch entgegen anderer Tilgungsbestimmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist WUPNET berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

10.3. Bei verzögerter Zahlung des Kunden sind, ohne dass gesonderte Nachweise notwendig wären, Zinsen in Höhe von 5,0% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Falls WUPNET in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist WUPNET berechtigt, diesen geltend zu machen.

10.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährden, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. In diesen Fällen wird nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung geliefert.

10.5. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

10.6. Soweit WUPNET auf Anweisung des Kunden Leistungen bei einem Dritten erbringen soll, ist der Kunde nicht berechtigt, bei Zahlungsverzögerung, Zahlungsausfall oder Insolvenz des Dritten seine Vergütung gegenüber WUPNET zurückzubehalten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Dritte gegenüber dem Kunden von WUPNET Ansprüche jeglicher Art, insbesondere Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht und/oder seine Zahlung zurückbehält und/oder mindert und/oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Liefergegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche Eigentum von WUPNET.

11.2. Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für WUPNET als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von WUPNET durch Verbindung, gilt bereits mit Vertragsunterzeichnung, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf WUPNET übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von WUPNET in diesem Fall unentgeltlich. Es gilt dann die einheitliche Sache als Vorbehaltsware.

11.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern, in sonstiger Weise an Erfordernisse des Kunden anzupassen und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist und die Lizenzbedingungen von WUPNET entgegenstehen. Sämtliche dem Kunden aus diesem Verkauf oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er im Voraus an WUPNET ab. WUPNET nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen im Eigentum Dritter stehenden Gegenständen verbunden oder verkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ermächtigt. Auf Verlangen hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

11.4. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen teilt der Kunde WUPNET unverzüglich mit. Hieraus entstehende Kosten trägt der Kunde.

11.5. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung abgetretener Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, insbesondere auch bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist WUPNET berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Hieraus entstehende Kosten trägt der Kunde.

12. Nutzungsrechte

12.1. Entsteht durch eine von WUPNET zu erbringende Leistung ein Urheber- oder sonstiges Schutzrecht, steht dem Kunden insoweit im Rahmen der Zweckbestimmung des mit WUPNET geschlossenen einzelnen Vertrages jeweils ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht zu.

12.2. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von WUPNET nicht berechtigt, die Leistungsergebnisse und Vervielfältigungen derselben, ausgenommen für den internen Gebrauch, an Dritte weiterzugeben.

12.3. WUPNET haftet weder einem Dritten noch dem Kunden gegenüber für den Fall, dass der Kunde das Leistungsergebnis - berechtigt oder unberechtigt - Dritten zugänglich macht. Der Kunde stellt WUPNET insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

12.4. Die Verwendung von Leistungsergebnissen zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung durch WUPNET.

12.5. Dem Kunden eingeräumte (Nutzungs-)Rechte hindern WUPNET nicht, anlässlich der Durchführung des einzelnen Vertrages gewonnene Techniken, Ideen, Konzepte oder Know-how, welche sich durch allgemeine Anwendbarkeit auszeichnen, in Zukunft zu verwenden oder zu verwerten.

13. Vertraulichkeit

13.1. WUPNET verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Serviceleistungen anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, strengstens vertraulich zu behandeln und diese nicht für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.

13.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Know-how und Techniken, die das vertragsgegenständliche Software- und Hardwareprodukt betreffen, sowie für Daten, die WUPNET bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt werden.

13.3. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für sämtliche im Rahmen des jeweiligen Vertrages eingesetzten Mitarbeiter von WUPNET, seien sie angestellt oder selbständig.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt für sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages der Sitz von WUPNET.

14.2. Der Export von Waren von WUPNET in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von WUPNET, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen sämtlicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zu sorgen hat.

15. Allgemeine Vertragsbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.

15.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Alle vorherigen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Stand Mai 2006



Letzte Aktualisierung am 22.5.2006