Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
WUPNET | IT-Lösungen, Rafael
Wyrwol
1. Geltung und Verbindlichkeit
1.1. Lieferungen von Hard- und Software sowie Serviceleistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
sind wesentlicher Bestandteil der Kauf- und Serviceverträge und gelten durch
Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen
auch für zukünftige Verträge.
1.2. Serviceleistungen im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind insbesondere Installationen, Implementationen,
Konfigurationen, Support, Consulting und Schulungen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden sind
nur verbindlich, wenn sie von Herrn Rafael Wyrwol von der Firma WUPNET |
IT-Lösungen (im Folgenden WUPNET) schriftlich bestätigt wurden. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wurde. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der
Lieferung oder Serviceleistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
vom Kunden anerkannt.
1.4. Fix vereinbarte Termine für Installationen oder sonstige
Serviceleistungen sind für den Kunden verbindlich. Storniert oder kündigt der
Kunde einen vereinbarten Termin oder einen Auftrag, ist er verpflichtet, die
vereinbarte Vergütung einschließlich Auslagen zu entrichten, mit Ausnahme der
ersparten Aufwendungen von WUPNET. WUPNET ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, das Angebot eines neuen Termins oder Auftrags anzunehmen.
2. Angebot und Preis
2.1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von WUPNET schriftlich
bestätigt sind. Ergänzungen und Änderungen bedürfen gleichfalls schriftlicher
Bestätigung.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen
sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne
dass der Kunde hieraus Rechte gegen WUPNET herleiten kann.
2.3. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von WUPNET
und zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es wird gemäß der
am Liefertermin bzw. gemäß der zum Leistungstermin gültigen Preise
abgerechnet.
2.4. Kosten für Leistungen aufgrund unrichtiger oder
unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder
unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
3. Lieferumfang und Lieferzeit
3.1. Angegebene Lieferfristen/-termine sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle
Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung von WUPNET. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung
durch WUPNET und verlängern sich vorbehaltlich aller Anbieterrechte um die Zeit,
in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.
3.2. WUPNET ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie zur
entsprechenden Verrechnung jederzeit berechtigt. Vertraglich vereinbarte
Lieferfristen/-termine für die gesamte Lieferung nach Maßgabe von Ziff. 3.1.
bleiben hiervon unberührt.
3.3. WUPNET gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihr
schriftlich eine Nachfrist von mindestens 12 Wochen gesetzt hat. Im Fall des
Verzugs hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede
vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Soweit
darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 9.
4. Versand und Gefahrübergang
4.1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Lieferungsempfängers/Kunden. Die Gefahr geht, sobald die Verkaufs- und
Liefergegenstände das Lager von WUPNET verlassen, auf den
Lieferungsempfänger/Kunden über. Dies gilt spätestens ab Übergabe der Verkaufs-
und Liefergegenstände an die den Transport ausführende Person, einen Spediteur
oder Frachtführer. Gleiches gilt, wenn der Versand durch eigenes Personal von
WUPNET erfolgt.
4.2. Wird der Versand ohne Verschulden von WUPNET verzögert
oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.
4.3. Verkaufs- und Liefergegenstände werden ausschließlich auf
Anweisung und auf Kosten des Kunden verpackt und transportversichert.
5. Serviceleistungen
5.1. Serviceleistungen erfolgen auf der Grundlage des
jeweiligen Servicevertrages oder aber auf Basis des jeweiligen Angebotes bzw.
der Auftragsbestätigung.
5.2. Weisungsrechte des Kunden hinsichtlich der Durchführung
der Serviceleistungen bestehen nicht. WUPNET wird diese mit dem Kunden
abstimmen. Die Auswahl und Einteilung der zur Leistungserbringung eingesetzten
Mitarbeiter obliegt WUPNET. Dies betrifft insbesondere die Anordnung von
Arbeitszeit und Überstunden, die Festlegung von Urlaub und die Überwachung der
Arbeitsabläufe. Die Mitarbeiter von WUPNET treten in kein Arbeitsverhältnis zum
Kunden, auch nicht, wenn sie bei diesem vor Ort tätig werden.
5.3. Soweit die von WUPNET erbrachten Serviceleistungen
abnahmefähig sind, gelten diese mit deren Beendigung und schriftlicher
Beendigungsanzeige seitens WUPNET als abgenommen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die ordnungsgemäße
Durchführung der Serviceleistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen
ordnungsgemäß, rechtzeitig und für WUPNET kostenlos erbracht werden.
6.2. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören
insbesondere:
a) Vor Beginn der Serviceleistung einen oder mehrere
verantwortliche/entscheidungsbefugte Ansprechpartner zu benennen, die den
Mitarbeitern von WUPNET zur Verfügung stehen und ermächtigt sind, für den Kunden
bindende Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Durchführung der
Serviceleistungen notwendig sind.
b) Den Mitarbeitern von WUPNET auf
Anforderung jederzeit Zugang zu sämtlichen für ihre Tätigkeit notwendigen
Informationen zu verschaffen.
c) Die Mitarbeiter von WUPNET rechtzeitig mit
allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen und über alle zur Durchführung der
Serviceleistungen notwendigen technischen Daten und Tatsachen (insbesondere
hinsichtlich Hard- und Software) zu informieren.
d) Den Mitarbeitern von
WUPNET die für die Durchführung der Serviceleistungen notwendige technische
Infrastruktur, insbesondere auch Hardware- und Software-Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen.
e) Eine Sicherungskopie über die gespeicherten Daten
zur Sicherung und zum Rückgriff auch bei auftragsbedingten Systemausfällen,
Schäden in aufgezeichneten Daten oder Dateiverlusten, zu erstellen.
6.3. Soweit WUPNET die Serviceleistungen nach Anweisung des
Kunden bei einem Dritten erbringen soll, stellt der Kunde sicher, dass der
Dritte die Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 6.1. und 6.2. erfüllt
7. Höhere Gewalt
7.1. Von WUPNET nicht verursachte Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen,
die WUPNET die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei
Lieferanten oder Unterlieferanten von WUPNET eintreten, sind von WUPNET auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen WUPNET, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung oder wegen Verzögerung der Leistung.
8. Gewährleistung
Soweit aufgrund der nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung
Gewährleistungsvorschriften Anwendung finden, gelten folgende Bestimmungen:
8.1. WUPNET gewährleistet, dass die gelieferte Hard- bzw.
Software frei von Herstellungs- und sonstigen erheblichen den Gebrauch
beeinträchtigenden Mängeln ist Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die
Frist beginnt mit der Ablieferung der Verkaufs- und Liefergegenstände.
Voraussetzung für jede Gewährleistung ist die vertragsgemäße Verwendung der
Verkaufs- und Liefergegenstände.
8.2. Auftretende Mängel teilt der Kunde WUPNET umgehend mit
einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist verpflichtet, die
Verkaufs- und Liefergegenstände auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und
diese WUPNET unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung
schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängel, die bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind WUPNET
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung
schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist der schriftlich
dokumentierte Eingang bei WUPNET maßgeblich. Bei einer Verletzung der
Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Verkaufs-/Liefergegenstand als
genehmigt.
8.3. Übernommene Serviceleistungen wird WUPNET mit der
erforderlichen Sorgfalt und nach Maßgabe der vom Kunden übermittelten
technischen Daten durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen. Die
Gewährleistungsfrist für Serviceleistungen beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von
den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.4. WUPNET übernimmt keine Gewähr für Serviceleistungen, die
auf unrichtigen technischen Angaben des Kunden oder Dritter (insbesondere zu
Hard- und Software) oder auf Fehlern der Hard- und/oder Software beruhen, welche
nicht von WUPNET geliefert wurden. WUPNET steht nicht ein für Fehler, Störungen
oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung und Wartung, Verwendung
ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritte oder unübliche
Betriebsbedingungen beim Kunden oder bei einem Dritten zurückzuführen sind.
8.5. Ändert oder erweitert der Kunde eigenmächtig Programme
oder Programmteile oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch
Dritte vornehmen, entfällt die Gewährleistung.
8.6. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von WUPNET durch
Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Mehrfache Versuche der
Nacherfüllung sind zulässig. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen
Frist behoben werden, ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen
oder unzumutbar oder wird sie von WUPNET verweigert, kann der Kunde Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz statt der Leistung fordern. Soweit darüber hinaus sonstige
Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 9.
8.7. Auf Verlangen des Kunden kann WUPNET die Mängelbeseitigung
an einem vom Kunden bestimmten Ort vornehmen. In diesem Fall hat der Kunde
WUPNET die Reisezeit und Reisekosten zu ihren Standardsätzen zu vergüten.
8.8. Gewährleistungsansprüche gegen WUPNET stehen nur dem
unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9. Haftung
9.1. WUPNET haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach
auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
beschränkt.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WUPNET nur, sofern eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf
den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
9.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von WUPNET, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gehaftet
wird.
9.5. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
9.6. Der Kunde verpflichtet sich, WUPNET gegenüber schriftlich
eine geeignete, die einschlägigen Risiken abdeckende Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachzuweisen.
10. Zahlungen
10.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungszugang, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung dieser
Zahlungsfristen tritt Verzug ein.
10.2. WUPNET ist berechtigt, auch entgegen anderer
Tilgungsbestimmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist WUPNET
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.3. Bei verzögerter Zahlung des Kunden sind, ohne dass
gesonderte Nachweise notwendig wären, Zinsen in Höhe von 5,0% über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Falls WUPNET in der Lage
ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist WUPNET berechtigt, diesen
geltend zu machen.
10.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährden, haben die sofortige Fälligkeit
aller Forderungen zur Folge. In diesen Fällen wird nur noch gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung geliefert.
10.5. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Dasselbe gilt für die Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten.
10.6. Soweit WUPNET auf Anweisung des Kunden Leistungen bei
einem Dritten erbringen soll, ist der Kunde nicht berechtigt, bei
Zahlungsverzögerung, Zahlungsausfall oder Insolvenz des Dritten seine Vergütung
gegenüber WUPNET zurückzubehalten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Dritte
gegenüber dem Kunden von WUPNET Ansprüche jeglicher Art, insbesondere
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht und/oder seine
Zahlung zurückbehält und/oder mindert und/oder den Rücktritt vom Vertrag
erklärt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Liefergegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche Eigentum von
WUPNET.
11.2. Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen
stets für WUPNET als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt
das Eigentum oder Miteigentum von WUPNET durch Verbindung, gilt bereits mit
Vertragsunterzeichnung, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf WUPNET übergeht. Der
Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von WUPNET in diesem Fall
unentgeltlich. Es gilt dann die einheitliche Sache als Vorbehaltsware.
11.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern, in sonstiger
Weise an Erfordernisse des Kunden anzupassen und zu veräußern, solange er nicht
in Verzug ist und die Lizenzbedingungen von WUPNET entgegenstehen. Sämtliche dem
Kunden aus diesem Verkauf oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen
tritt er im Voraus an WUPNET ab. WUPNET nimmt die Abtretung an. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen im Eigentum Dritter stehenden Gegenständen verbunden
oder verkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen
ermächtigt. Auf Verlangen hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
11.4. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen teilt der Kunde WUPNET
unverzüglich mit. Hieraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
11.5. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die
Vorbehaltsware und zur Einziehung abgetretener Forderungen erlischt bei
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, insbesondere auch bei Wechsel- und
Scheckprotesten. In diesem Fall ist WUPNET berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Hieraus entstehende
Kosten trägt der Kunde.
12. Nutzungsrechte
12.1. Entsteht durch eine von WUPNET zu erbringende Leistung
ein Urheber- oder sonstiges Schutzrecht, steht dem Kunden insoweit im Rahmen der
Zweckbestimmung des mit WUPNET geschlossenen einzelnen Vertrages jeweils ein
nicht ausschließliches, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht zu.
12.2. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von WUPNET
nicht berechtigt, die Leistungsergebnisse und Vervielfältigungen derselben,
ausgenommen für den internen Gebrauch, an Dritte weiterzugeben.
12.3. WUPNET haftet weder einem Dritten noch dem Kunden
gegenüber für den Fall, dass der Kunde das Leistungsergebnis - berechtigt oder
unberechtigt - Dritten zugänglich macht. Der Kunde stellt WUPNET insoweit von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
12.4. Die Verwendung von Leistungsergebnissen zu Werbezwecken
bedarf der vorherigen Zustimmung durch WUPNET.
12.5. Dem Kunden eingeräumte (Nutzungs-)Rechte hindern WUPNET
nicht, anlässlich der Durchführung des einzelnen Vertrages gewonnene Techniken,
Ideen, Konzepte oder Know-how, welche sich durch allgemeine Anwendbarkeit
auszeichnen, in Zukunft zu verwenden oder zu verwerten.
13. Vertraulichkeit
13.1. WUPNET verpflichtet sich, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie personenbezogene Daten im
datenschutzrechtlichen Sinne, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der
Serviceleistungen anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, strengstens
vertraulich zu behandeln und diese nicht für sich selbst zu verwerten oder an
Dritte weiterzugeben.
13.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Know-how und
Techniken, die das vertragsgegenständliche Software- und Hardwareprodukt
betreffen, sowie für Daten, die WUPNET bereits bekannt sind oder außerhalb
dieses Vertrages bekannt werden.
13.3. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für sämtliche im
Rahmen des jeweiligen Vertrages eingesetzten Mitarbeiter von WUPNET, seien sie
angestellt oder selbständig.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt für sämtliche
Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
Vertrages der Sitz von WUPNET.
14.2. Der Export von Waren von WUPNET in Nicht-EU-Länder bedarf
der schriftlichen Einwilligung von WUPNET, unabhängig davon, dass der Kunde für
das Einholen sämtlicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zu sorgen
hat.
15. Allgemeine Vertragsbestimmungen
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
15.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen
bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Alle vorherigen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Stand Mai
2006